FAQ Bürgerenergiegemeinschaft

Eine Bürgerenergiegemeinschaft ist eine Organisation, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich aktiv an der Energieerzeugung und -nutzung zu beteiligen. Ziel ist es, durch gemeinschaftliche Projekte wie Photovoltaikanlagen erneuerbare Energiequellen zu nutzen und den Übergang zu nachhaltiger Energie zu fördern.

  • Nachhaltigkeit: Sie tragen aktiv zum Umweltschutz und zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
  • Kosteneinsparungen: Günstigere Energiepreise durch gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung.
  • Mitbestimmung: Mitglieder können über die Projekte und deren Ausgestaltung mitentscheiden.

Die BEG Energy3000 Trading eGen hat das Potential, den Großteil des benötigten Energiebedarfs zu decken. Der Strom, der durch die Energiegemeinschaft viertelstündlich produziert wird, wird direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeleitet.

Um Mitglied zu werden, können Sie sich auf unserer Webseite registrieren. Sie müssen eine einmalige Beitrittsgebühr entrichten und können danach teilnehmen.

Da Reststrom noch immer benötigt wird, wenn die Sonne nicht scheint, darf der ursprüngliche Stromtarif behalten werden. Außerhalb der Bürgerenergiegemeinschaft darf der Anbieter frei gewählt werden.

Besuchen Sie unsere Webseite. Dort erhalten Sie detaillierte Informationen und können Ihre Fragen direkt an unsere Expertinnen und Experten stellen.

Die Zählpunktnummer steht auf der jährlichen Stromrechnung und auf dem Netznutzungsvertrag.

Jeder der ein intelligentes Messgerät (Smartmeter) hat, kann an der Energiegemeinschaft teilnehmen. Für die Abwicklung von Energiegemeinschaften sind Viertelstundenwerte zwingend erforderlich. Daher werden die Erzeugung und Verbrauch der einzelnen Teilnehmerinnen oder des einzelnen Teilnehmers pro Viertelstunde gemessen.

Die Frist für einen Austritt beträgt einen Monat.

Sie erhalten wie gewohnt eine Rechnung von Ihrem bisherigen Stromanbieter für den Strombedarf, der nicht durch die Energiegemeinschaft gedeckt werden kann. Die zweite Rechnung, die von der Energiegemeinschaft, kann über das connesso-App im PDF-Format heruntergeladen werden. Für die Abrechnungen sind Einzugsermächtigungen erforderlich.

Durch das aktuelle Tarifblatt (im Anhang des Teilnahmevertrags) ist der aktuelle Strompreis ersichtlich. Dieser ist immer für ein Jahr gültig. 2 Monate vor Ende des Gültigkeitszeitraumes wird der neue Tarif für das Folgejahr bekannt gegeben.

Möchten Sie Teil unserer
Energiegemeinschaft werden?

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Interessenbekundung